Bau- und Architektenrecht

Unsere Mandanten
in diesem Bereich:
kleine und mittelständische Handwerksbetriebe
überregional tätige Unternehmen aus Baugewerbe, Innenausbau, Tiefbau und Spezialtiefbau
überregional aktive Planungs- und Ingenieurbüros
private und gewerbliche Bauherren
Kommunen

Thomas Brandstetter ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Für unsere Mandanten gestalten wir Bau- und Planungsverträge, führen baubegleitende Rechtsberatung durch und unterstützen sie auch bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Vergütungsansprüchen, Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen wegen Bauzeitverzögerung sowie sämtlichen baurechtlichen Rechtsthemen.

Zu dem Aufgabenbereich gehören sowohl die Beurteilung von Verträgen nach Bestimmungen der VOB/B als auch des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wir unterstützen Sie ferner bei der Durchsetzung von Forderungen oder der Abwehr von Vergütungsansprüchen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Kanzleien vor Ort beraten wir auch im deutschsprachigen Ausland tätige Unternehmen im Rahmen der Abwicklung und auch gerichtlichen Durchsetzung von Baurechtsangelegenheiten. Die dort geltenden speziellen baurechtlichen Normen (z. B. ÖNORM B 2110, SIA) sind für uns keine Fremdworte.